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Folglich müssen alle Verarbeiter und Hersteller, die unter diese Gesetzgebung fallen, ihre Zulassungen überprüfen lassen und sicherstellen, dass die neuen Emissionsanforderungen bis zum 4. Dezember 2023 erfüllt werden.
Diese Rechtsvorschriften beruhen auf den EU-Richtlinien:
Es wurde eine Reihe neuer BVT (beste verfügbare Technologien) vorgeschlagen.
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