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Bei Simatek wollen wir nach den Grundsätzen der Offenheit und Zusammenarbeit handeln, wozu auch gehört, dass Mitarbeiter und Geschäftspartner ihre Meinung zu beanstandeten Angelegenheiten äußern können. Whistleblower können dazu beitragen, das Unternehmen auf Missstände aufmerksam zu machen, ohne dass sie negative Konsequenzen befürchten müssen. Simatek möchte dies durch das Whistleblower-System des Unternehmens fördern. Das Whistleblower-System von Simatek ermöglicht die Sammlung von Hinweisen auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder illegale Handlungen, die unter der Schirmherrschaft von Simatek stattfinden.
Wenn Sie schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Simatek vermuten, können Sie Ihren Verdacht über unser externes und anonymes System hier (D4Whistler). Der Prüfer erhält innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung und innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung.
Die Whistleblower-Regelung gilt nur für Meldungen, die unter das Whistleblower-Gesetz fallen. Das kann sein:
Umstände wie Unzufriedenheit mit den Gehaltsbedingungen, Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit, Verstöße gegen interne Richtlinien und ähnliches können im Rahmen unseres Whistleblower-Systems nicht gemeldet werden. In solchen Fällen wird empfohlen, sich an den unmittelbaren Vorgesetzten, die Personalabteilung, den Beauftragten für das Arbeitsumfeld und/oder den Arbeitnehmervertreter zu wenden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass Simatek nicht verpflichtet ist, Hinweisen nachzugehen, die an das Whistleblower-System des Unternehmens gerichtet werden, das nicht unter das Whistleblower-Gesetz fällt. Sie sind also nicht durch das Whistleblower-Gesetz geschützt. Simatek kann jedoch beschließen, den Fall weiterzuverfolgen, weshalb der Fall an die zuständige(n) Stelle(n) weitergeleitet wird.
Der Hinweisgeber ist anonym und die Meldung läuft über ein externes System Dritter - D4. Simatek lässt keine Form der Vergeltung oder Belästigung von Hinweisgebern zu. Alle Informationen bleiben vertraulich.
Als Ausgangspunkt empfehlen wir unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen externen Personen, unsere normalen Managementstrukturen zu nutzen, um Verdachtsfälle und Bedenken zu melden. Darüber hinaus sehen wir, dass das Whistleblower-System für Meldungen genutzt wird, die unter das Whistleblower-Gesetz fallen - und als Alternative, wenn Ihr Verdacht Ihre engste Kontaktperson bei Simatek betrifft - oder Sie sich aus anderen Gründen wohl dabei fühlen, Verdächtigungen oder Bedenken über das Whistleblower-System zu melden.
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